die ärztliche Arbeitsgemeinschaft Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störung e.V. (kurz: AG ADHS). Sie wurde 2002 für Kinder- und Jugendärzt*innen gegründet. Seit 2017 können alle Ärzt*innen, die Beratung, Diagnostik, Therapie und Begleitung bei Patienten mit ADHS im deutschsprachigen Raum anbieten, Mitglieder der AG ADHS werden, wenn sie sich den Zielen der AG ADHS verpflichten.
Wir wollen zur Verbesserung der Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für die bestmögliche gesundheitliche Versorgung von Menschen jeden Alters mit ADHS im deutschsprachigen Raum beitragen.
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Die aktuelle S3-Leitlinie „ADHS im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter“ wurde mit wissenschaftlicher Evidenz in Kooperation und Abstimmung sehr vieler Fachgesellschaften und Verbände erstellt und ist seit dem 25.06.2018 bei der AWMF (Registernummer 0 28-45) online veröffentlicht.
Sie betrifft alle Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen mit einer ADHS jeglichen Schweregrads, auch mit einer klinisch relevanten Symptomatik, die aber die vollen diagnostischen Kriterien nicht erfüllt. Alle Bereiche der Prävention, Diagnostik und Behandlung im Kindes-, Jugendlichen- und Erwachsenenalter sind umfassend einbezogen.
Die Leitlinie richtet sich an alle Einrichtungen und Berufsgruppen, die Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit psychischen Störungen oder speziellem Förderbedarf diagnostizieren oder eine Therapie und Beratung zur ADHS anbieten.
Vorsitzende
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Stellvertretender. Vorsitzender
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Schatzmeister
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Unsere Satzung wurde zuletzt im Dezember 2017 angepasst.